Sie fragen, wir antworten.
Welche Rolle spielt eine Reisebürokooperation für Reisebüros im Allgemeinen?
Eine Reisebürokooperation bündelt zunächst die Veranstalterumsätze der Mitglieder und verhandelt mit Hilfe des Gesamtvolumens zusätzliche Incentives für ihre Partnerbüros. Darüber hinaus setzt eine Kooperation ihre starke Verhandlungsposition auch bei touristischen Dienstleistern ein, um ihren Mitgliedern Rabatte für Technik, Versicherung und dergleichen anzubieten. Ergänzt wird das Portfolio durch eine Informationspolitik, die den Mitgliedern auf allen Kanälen Hilfestellung und Beratung bietet.
Bin ich an Steuerungsempfehlungen der TSS-Kooperation gebunden?
Steuerungshinweise dienen der optimalen Ausschöpfung der mit Veranstaltern vereinbarten Kooperationsincentives. Die Erreichung und Auszahlung dieser Incentives kommt wiederum jedem Partner zugute. Eine Verpflichtung zur Steuerung gibt es selbstverständlich nicht. Wir empfehlen Ihnen jedoch, einer ausgewogenen Steuerung nachzugehen, die in erster Linie die individuellen Reisebüroziele und im zweiten Schritt die Kooperationsziele berücksichtigt.
Ich bin derzeit noch in einer anderen Vertriebsorganisation gebunden. Kann ich trotzdem schon der TSS beitreten?
Die zeitgleiche Mitgliedschaft in zwei verschiedenen Vertriebsorganisationen ist leider nicht möglich. Gern beraten wir Sie individuell zu diesem speziellen Thema.
Welche Unterlagen benötigt die TSS für eine Mitgliedschaft?
Zusätzlich zum Kooperationsvertrag brauchen wir von Ihnen eine Gewerbeanmeldung bzw. einen Handelsregistereintrag. Für den Fall, dass Sie bereits in einer anderen Vertriebsorganisation gebunden waren oder sind, muss zusätzlich die entsprechende Kündigungsbestätigung vorgelegt werden.
Ich habe nicht bei allen Veranstaltern eine eigene Agentur. Kann ich bei TSS unterbuchen?
Zur Ergänzung Ihrer eigenen Agenturen stehen Ihnen die TSS-Sammelagenturen zur Verfügung. Entweder Sie buchen diese Veranstalter telefonisch über unsere eigene TSS-Buchungszentrale oder Sie nutzen eines der angebotenen Zubuchungstools für Ihr CRS-System.
Bekomme ich über die TSS-Kooperation auch Kataloge?
Sie können ganz bequem über das TSS-Intranet die gewünschten Belegexemplare der Veranstalter bestellen, bei denen Sie keinen eigenen Agenturvertrag unterhalten. Die Kataloge werden anschließend mit der Infox kostenfrei in Ihr Reisebüro geliefert.
Kann ich als mobiler Partner auch eigene Agenturen bei Veranstaltern beantragen?
Selbstverständlich können und sollen Sie auch eigene Veranstalteragenturen beantragen, um höhere Provisionserträge zu generieren. Allerdings ist dies nicht bei allen Veranstaltern möglich. Wir sprechen Ihnen gern Empfehlungen aus und unterstützen Sie zusätzlich mit erhöhten Grundprovisionen und Zusatzproisionen bei einem Großteil der Veranstalter.
Muss ich für eine Mitgliedschaft bei der TSS einen Mindestumsatz erbringen?
Für eine Mitgliedschaft bei der TSS-Reisebürokooperation ist kein Mindestumsatz erforderlich. Dies trifft sowohl für eigene Agenturverträge als auch auf die Nutzung der TSS-Sammelagenturen zu.
Muss ich bei einer TSS-Mitgliedschaft eine Kaution hinterlegen? Gibt es einen jährlichen Mitgliedsbeitrag?
Die Hinterlegung einer Kaution oder Bankbürgschaft ist nicht erforderlich. Sie zahlen lediglich einmal jährlich eine Sicherheitsleistung in Höhe von 39,- EUR zzgl. MwSt., die Sie berechtigt, die TSS-Sammelagenturen in vollem Umfang zu nutzen. Es gibt keine Mitgliedsbeiträge.
Hat eine Mitgliedschaft bei der TSS Auswirkungen auf mein Marketing?
Nein, die TSS legt höchsten Wert darauf, dass Sie auch in Ihrem Außenauftritt (Schaufenstergestaltung, Briefpapier, etc.) Ihre Individualität behalten und sich von anderen Reisebüros abheben können. Wir bieten Ihnen jedoch im Rahmen unseres Serviceangebotes zahlreiche Werbemöglichkeiten und -medien und unterstützen Sie u.a. auch mit Werbekostenzuschüssen.